Audiometrie (Hörtest)
Die Audiometrie gibt Aufschluss über Art und Umfang einer Hörschädigung.
Die zur Untersuchung am häufigsten durchgeführte Hörprüfung ist die Tonschwellen-Audiometrie. Bei diesem Test werden dem Patienten Töne unterschiedlicher Frequenz mit unterschiedlicher Lautstärke vorgespielt. Dabei wird die Lautstärke bestimmt, bei der der Patient den Ton der jeweiligen Frequenz gerade noch hört. Die Schwelle der Hörbarkeit wird Hörschwelle genannt.
Die Tonschwellen-Audiometrie ermöglicht die Feststellung, ob es sich bei der Schwerhörigkeit um einen Schaden des Innenohres (Schallempfindungsstörung) oder des Mittelohres (Schallleitungsstörung) handelt. Dabei sind auch Kombinationen aus beiden Störungen möglich.
Mit dem Sprachaudiogramm wird ggf. zusätzlich die individuelle Sprachverständlichkeit geprüft.
Ergänzend zur Tonschwellen-Audiometrie sollte je nach Fragestellungen eine OAE-Untersuchung (Oto-Akustische Emissionen) oder eine Hirnstamm-Audiometrie (BERA) zur Überprüfung des Hörnervs durchgeführt werden.
Alle genannten Testverfahren können wir in unserer Praxis durchführen.
Ihr Nutzen
Eine Audiometrie ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Hörschädigungen, so dass eine Prävention oder Therapie rechtzeitig durchgeführt werden kann.